Fokus Gefährdungsbeurteilung
Wissen, was belastet
Keine Kür, sondern Pflicht: Um die Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu schützen, müssen Unternehmen eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Doch längst nicht alle kommen dieser Verpflichtung nach.
Egal, ob Chemielaborant, Feuerwehrfrau, Krankenpfleger oder Sachbearbeiter: Unternehmen sind dafür verantwortlich, die Gesundheit ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu schützen. Das gilt für alle Branchen, alle Berufe und alle Arten von Arbeitsplätzen. Um dies zu tun, gilt es zunächst herauszufinden, welche möglichen Belastungen und Gefahren die Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen könnten. Das ermitteln Unternehmen anhand einer Gefährdungsbeurteilung.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Unternehmen dazu, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Sie können die Gefährdungsbeurteilung entweder selbst erstellen oder Fachkräfte hinzuziehen, die im Bereich Arbeitsschutz geschult sind. In jedem Fall bleibt die Verantwortung für die Beurteilung beim Arbeitgeber. Er muss dokumentieren, welche Gefährdungen an den einzelnen Arbeitsplätzen bestehen und welche Maßnahmen er ergreift, um sie auszuschalten.
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